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Villa Verena Ihr Zuhause in Zingst

Damit Sie wissen, was Sie erwartet

Damit Sie wissen, was Sie später erwartet, möchten wir Sie schon vorab über die Mietbedingungen informieren.


  1. Die Zingster Zimmerbörse, unser Vermittler, ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in unserem Namen auszufertigen. Sie tritt nur als Vermittler der Ferienunterkunft auf.

  2. Die Zingster Zimmerbörse reserviert die Ferienunterkunft nur bis zum Tag der Fälligkeit. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag und die Anzahlung nicht rechtzeitig ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf die Ferienunterkunft.

  3. Der Mieter ist nicht berechtigt mehr Personen als im Mietvertrag angegeben in der Ferienunterkunft aufzunehmen.

  4. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn in der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzen. Die Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen und der Geschirrsüler ist leer zu räumen.

  5. Die in der Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sache im Sinne §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter oder die Zingster Zimmerbörse können nur bei Nachweis mindestens grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden.

  6. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß §651 J BGB kündigen.

  7. Rücktritt durch den Kunden: der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen auf jeden Fall schriftlich erfolgen.Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen. Unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz (Rüchtrittsgebühren) beträgt:

                   - bis 45 Tage vor Mietbeginn 15% des Mietpreises, mindestens 25,- €,

                   - 44 - 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,

                   - ab 29. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietrpreises

                   - Bei Wiederbelegung des Objektes zahlen Sie in jedem Fall 15% des mietpreises als Buchungsgebühr, mindestens 25,-€.

  8.  Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

  9. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint , daß die Wohnung bzw. das Haus trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensansprüche gegen die Zingster Zimmerbörse sind ausgeschlossen.

  10. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

  11. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des Leistungsgeber (Vermieter) mitgebracht werden. Dabei ist Art und Größe anzugeben.

  12. Bei kurzfristiger Vermietung bis 4 Tage, kann ein Aufschlag erhoben werden.

  13. Bei allen Komfortferienwohnungen und Häusern muß bei Anreise eine Kaution hinterlegt werden. Die Kaution wird am Abreisetag zurückerstattet, wenn die Schlüssel vollzählig und keine Schäden an der Einrichtung sind.

  14. Es gelten die im Mietvertrag angegebenen Anreisezeiten. Bei verspäteter Anreise ist eine telefonische Absprache unbedingt notwendig. Für längere Wartezeiten wird eine Gebühr erhoben.

  15. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

  16. Die Kurtaxe ist, wenn nicht im Preis enthalten, bei Anreise zu zahlen.

 

Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für das Seeheilbad Zingst zuständige Amtsgericht.

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